
Wir haben fast überall FBH und letzte Woche überall einen Anhydritestrich bekommen, auch in den Räumen ohne FBH (mehr Isolierung zum Niveauasugleich) und in den Bädern mit bodenebenen Duschen und Bodenabläufen.
Daraus ergeben sich für mich zwei Probleme/Fragen:
a) In drei Kellerräumen ist der Estrich als Sicht- und Nutzestrich gedacht. Einer ist der Technikraum mit Wärempumpe, Waschmaschiene. In diesem Raum kann es auch mal nass werden durch die Waschmaschiene oder die Heizung (Überdruck auf Heizung oder Solar, ...).
Ist der Anhydridestrich dafür ohne Behandlung geeignet?
Wie müßte er behandelt werden? Kann ich davon ausgehen, dass mir der Bauträger einen nutzbaren Boden übergeben muss, auch wenn kein spezieller zusätzlicher Belag vereinbart war?
Ist unbehandeltere Anhydritestrich in normalen Kellerräumen ohne weitere Behandlung als Nutzestrich ok?
b) Im Bad und in einer seperaten Dusche soll es bodenebene Abläufe in den Duschen geben. Der Esstrich geht dort bis ca. 20cm vor die Wand und läßt nur Platz für den Ablaufrinne. Wie muss dieser abgedichtet werden? Entspricht dies dem Stand der Technik? Sollte ich spätestens jetzt einen Gutachter holen?
Vielen Dank!
.... sorry, jetzt nochmals auf "Deutsch" ... es ist schon spät:
Wir haben fast überall FBH und letzte Woche überall einen Anhydritestrich bekommen, auch in den Räumen ohne FBH (mehr Isolierung zum Niveauausgleich) und in den Bädern mit bodenebenen Duschen und Bodenabläufen.
Daraus ergeben sich für mich zwei Probleme/Fragen:
a) In drei Kellerräumen ist der Estrich als Sicht- und Nutzestrich gedacht. Einer ist der Technikraum mit Wärmepumpe, Waschmaschine, ... In diesem Raum kann es auch mal nass werden durch die Waschmaschine oder die Heizung (Überdruck auf Heizung oder Solar, ...).
Ist der Anhydritestrich dafür ohne Behandlung geeignet?
Wie müsste er behandelt werden?
Kann ich davon ausgehen, dass mir der Bauträger einen nutzbaren Boden übergeben muss, auch wenn kein spezieller zusätzlicher Belag vereinbart war und ein „roher“ Anhydritestrich nicht dem Stand der Technik für einen solchen Raum entspricht?
Ist unbehandelter Anhydritestrich in normalen Kellerräumen ohne weitere Behandlung als Nutzestrich ok?
b) Im Bad und in einer separaten Dusche soll es bodenebene Abläufe in den Duschen geben. Der Estrich geht dort bis ca. 20cm vor die Wand und lässt nur Platz für die Ablaufrinne. Wie muss der Estrich abgedichtet werden? Entspricht dieser Aufbau der Stand der Technik? Sollte ich spätestens jetzt einen Gutachter einschalten?
Vielen Dank!
Hallo Mathias,
eine der wichtigsten Fragen ist, ob der Keller planerisch auf eine "untergeordnete Nutzung" konzipiert oder dieser als Wohnraum gedacht war. In zweiterem Falle wäre die Bodenplatte mit einer Abdichtung und Wärmedämmung zu versehen. Dann wäre vom Grundsatz her ein Calciumsulfatestrich (CA) -als Estrich auf Dämmschicht- auch in Kellerräumen einsetzbar.
Das nur vom Grundsatz her!
Sollte in Deinem Keller keine Wohneignung im Sinne von Wohnräumen geplant sein, kann nur ein Zementestrich (meist als Verbundkonstruktion in Kellern eingebaut) die richtige Wahl sein, da dieser feuchteunempfindlich ist. Und von zumindest rückseitig aufsteigender Feuchte sollte man bei einer nicht abgedichteten Bodenplatte schon ausgehen. Der "fast sichere Tod" eines jeden Calciumsulfatestrichs übrigens.
Nun ist aber auch zu berücksichtigen, dass auch die Waschküche im Keller integriert ist - und der Estrich als Sichtestrich genutzt werden soll. Hier die Kernfragen: war das so geplant? Wusste der GU davon?
(Was bedeutet im Übrigen. "als Sichtestrich gedacht"? Wer dachte denn hier? Warst Du es oder war es der Planer? Eine entscheidende Bewertung.)
Zu Deinen Fragen:
"Einer ist der Technikraum mit Wärmepumpe, Waschmaschine, ... In diesem Raum kann es auch mal nass werden durch die Waschmaschine oder die Heizung .... Ist der Anhydritestrich dafür ohne Behandlung geeignet?
Antwort:
In einer Waschküche ist ein CA höchst kritisch!
Frage:
"Wie müsste er behandelt werden?"
Antwort:
Bei Nassräumen muss er ausreichend abgedichtet werden, z.B. durch eine Alternative Abdichtung (Flüssigabdichtung) mit Berücksichtigung der Dichtbänder und Dichtmanschetten an Wandanschlüsse und Bodenabläufen.
Danach muss er zumindest mit einem ausreichend dicken Schutzanstrich versehen werden, denn Estriche sind -es sei denn sie wurden als Sichtestriche eingebaut- mit einem schützenden Oberbelag zu vesehen.
Frage:
"Kann ich davon ausgehen, dass mir der Bauträger einen nutzbaren Boden übergeben muss, auch wenn kein spezieller zusätzlicher Belag vereinbart war und ein „roher“ Anhydritestrich nicht dem Stand der Technik für einen solchen Raum entspricht?"
Antwort:
Das ist eine rechtliche Frage. Wir Techniker hier im Forum dürfen -als Nichtjuristen- keine Rechtsauskünfte geben!
Frage:
"Ist unbehandelter Anhydritestrich in normalen Kellerräumen ohne weitere Behandlung als Nutzestrich ok?"
Antwort:
Nein!
Frage:
"Im Bad und in einer separaten Dusche soll es bodenebene Abläufe in den Duschen geben. Der Estrich geht dort bis ca. 20cm vor die Wand und lässt nur Platz für die Ablaufrinne. Wie muss der Estrich abgedichtet werden? Entspricht dieser Aufbau der Stand der Technik?"
Antwort:
Spätestens an dieser Stelle wird ohnehin ein Zementmörtel seinen Einsatz finden. Abgesehen von der kritischen Kontaktfläche bei der Anbindung von Zement und Calciumsulfat wird die ebenerdige Dusche sicher als Verbundestrich eingebaut. Eine Überdeckung des Abflussrohres mit dem Estrichmörtel sollte jedoch mindestens 40mm betragen. Diese Höhe werden wir nicht haben.
Deswegen: möglicheweise eine Fehlplanung (oftmals bereits in der Praxis angetroffen), aber hier sollte sich der Planer erst einmal äußern.
Frage:
"Sollte ich spätestens jetzt einen Gutachter einschalten?"
Antwort:
Das kann sinnvoll sein. Die Beauftragung könnte beispielsweise nur darauf abstellen, den IST-Zustand vom Grundsatz her zu bewerten.
Zuerst würde ich jedoch einmal das Gespräch mit dem GU suchen und erst dann, wenn Du Dich technisch nicht ausreichend beraten fühlst (man achte auf die Formulierung) kurzfristig auf die Hilfe eines Fachkollegen zurückgreifen.
-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Hintergrund ist so:
Wir haben ein Haus gekauft, das uns fertig und nutzbar zu übergeben ist.
Für die Wohnräume sind Parkett geplant und für die Bäder Fliesen. Für die zwei Kellerräume und den Technikraum sollte kein extra Boden eingebaut werden und der Esstrich als Nutzbelag die letzte Schicht sein.
Ob dies nun besonders schön als Sichtestrich ausgeführt ist, wurde nicht vereinbart und ist mir auch nicht wichtig. Es ist ja ein Keller. Er muss aus meiner Sicht aber nutzbar sein.
Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist er so, roh, nicht nutzbar. Weder im Technikraum mit Heizung, Waschmaschine und Bodenablauf noch im den beiden Kellerräumen die als Abstellkeller und Werkstatt geplant sind.
Gibt es dafür eine DIN oder andere Quelle, um sicher belegen zu können, dass Anhydritestrich im Technikraum und Keller roh nicht als Nutzbelag dem Stand der Technik entspricht?
Hallo Mathias,
für Alles und Jedes kann es nicht immer eine Norm oder anderes Regelwerk geben.
Manchmal nutz es auch schon, dem klaren Menschenverstand den Vorzug zu geben. Das meine ich natürlich ganz Allgemein!
Calciumsulfatestriche in Kellerräumen sind kritisch, wenn keine Abdichtung vorhanden ist oder der Raum nutzungsbezogen schon als kritisch einzustufen ist. Bei Bädern zum Beispiel, wenn nicht abgedichtet wird.
In Kellern, wo überwiegend nur Technikraum und Waschküche geplant sind, muss ein Zementestrich im Verbund zur Beton-Bodenplatte eingebracht werden.
Bei einer neuen Bodenplatte ist soviel freies Wasser im Betongefüge verfügbar, dass en Calciumsulfatestrich aus Gründen, die ich hier nicht aufführen möchte, keine Chance auf Dauerhaftigkeit haben kann. Und als Verbundestrich auf Beton schon mal gar nicht!
Sicher mag es ausreichend Wohnhäuser geben, in denen im Technikraum ein Zement-Verbundestrich zur direkten Nutzung eingebaut wurde. Nur sind Estriche bei direkter Nutzung entsprechend auszuführen; zum Beispiel mit Hartstoffschicht.
Üblich ist jedoch, die Betonoberflche nach dem Einbau zu glätten - und den Beton als Fußboden zu nutzen.
Aber Calciumsulfatestriche (Anhydritestrich ist der veraltete Begriff!) in untegeordneten Technik- und Kellerräumen ohne Nachbehandlung/Schutzmaßnahmen als Nutzbelag zu wählen, entspricht nicht dem Stand der Technik.
-.-.-.-
Gruß: Klaus