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FABER Betonbodensanierung

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Montag, 6. Februar 2012

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Martin
Gruppe: Bauherr


Thema vom: 29.08.2010
IP: 79.215.***.** | ID: 9998
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Dehnungsfugen im Terrassenbereich

Hallo,
ich möchte meine Balkonterrasse ( ca. 7,00m x 5,00m) die mit einer Brüstung umgeben ist, sanieren. Der Istzustand ist: 10 cm Dämmung und 2 Lagen Schweißbahn. Die Entwässerung soll über eine Rinne in der Mitte erfolgen. Nun soll ein Gefälleestrich auf Trennlage ( 2 mal PE-Folie) eingebracht werden und danach mit Fliesen belegt werden. Meine Frage ist, muß bei der Größenordnung Dehnungsfugen eingebaut werden oder reicht ein Randdämmstreifen von 1 cm Dicke umlaufend aus. Die Terrasse hat Süd-West Ausrichtung, da haben wir auch schon mal 50 Grad auf der Terrasse.

Vielen Dank schon mal

Martin



Klaus
Gruppe: Sachverständiger


Antwort vom: 29.08.2010
IP: 91.36.***.*** | ID: 9999

Fugenausbildung auf kleinem Balkon/Terrasse

Hallo Martin,
bei 7m x 5m braucht innerhalb der Fläche keine Bewegungsfuge eingebaut zu werden.
Aber die 10mm Randfuge würde ich beigehalten.
In die Fugenkammer nach der Fliesenverlegung ein Hinterfüllmaterial (das gibt es als geschlossenzelliger Schaum und als Rollenware, kostet nicht viel) einbringen, ca. 7mm tief gleichmäßig in die Fugenkammer einbringen/hinein drücken und von oben mit einem elastischen Dichtstoff eine Dreiecksfuge zwischen aufsteigender Wand oder dem Fliesenspiegel (Sockelleiste) und der Fliesenebene (horizontale Fläche) ausbilden.
-.-.-.-
Gruß: Klaus

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Bertram Abert
Gruppe: Sachverständiger


Antwort vom: 29.08.2010
IP: 217.233.***.** | ID: 10002

Hallo Martin

Wenn Du in der Mitte eine Risse einbringst, dann gehe ich davon aus, dass Du zwei Flächen, je 3,5 x 5 m hast. Ist das so richtig??

Du darfst keinen Gefällestrich auf Trennlage einbauen, sondern das Gefälle muss bereits vor der Abdichtung vorhanden sein, die Abdichtungsebene muss außerdem entwässert werden (Drainagematten), die Nahtkanten der Dichtbahen sind in Gefällerichtung zu verlegen. Es handelt sich dann um einen schwimmenden Estrich. Bei den angegebenen Temperaturen müssen die Randstreifen eine Bewegung von ca. 5 mm aufnehmen, also sind 10 mm dicke Randfugen ausreichend.
Bei einer Fläche von 7 x 5 m reichen 10 mm Randstreifen nciht aus, diese Fläche wäre auch zusammenhängend zu groß.

Innerhalb der Fläche 3,5 x 5 m benötigst Du keine Bewegungsfuge, wenn Du aber 4 x 3,5 m x 2,5 m Flächen machst, dann wäre es besser. Eine Bewegungsfuge an der Rinne sollte sein.

Ich würde trotz Drainage die Oberfläche des Estrichs zusätzlich abdichten, zumindest als "Ausblühschutz".

Gruß und viel Erfolg
Bertram Abert

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Klaus
Gruppe: Sachverständiger


Antwort vom: 30.08.2010
IP: 91.36.***.*** | ID: 10003

Nachtrag

Nachtrag auf meinen Artikel:
Aus der Beschreibung des IST-Zustands des Bauwerks war abzuleiten, dass der hier angesprochene Fußbodenaufbau der Loggia über die Grundanforderungen (Wärmedämmung, Gefälle und Abdichtung) verfügt.
Ohne konkrete Hinweise vermutet habe ich, dass letztendlich eine keramische Fliesenebene den (schützenden) Abschluss auf dem Zementestrich bildet.
Bei einem nun 2-schichtigen Estrich wäre in der oberen Schicht der Einbau einer kleinen Entwässerungsrinne aus meiner Sicht möglich. Die hierdurch bewirkte Teilung in der Fläche ist im Prinzip wie eine Fuge. Da die Fläche klein ist und die Nutzungsmöglichkeiten "überschaubar" sind hatte ich gegen diese Ausführung mein "Wort nicht erhoben".
1-schichtiger Gefälleestrich auf Abdichtung und Trennlage mit einer Entwässerungsrinne - das funktionierte natürlich nicht.
--..--..
Das nur als ergänzende Information.
-.-.-.
Gruß: Klaus

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