
Ulti
Gruppe: Meister
Thema vom: 05.10.2007
IP: | ID: 5938
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zulässige Höhendifferenz
Welche zulässige Höhendifferenz dürfen im Dünnbett verlegte Bahnenware Naturstein haben?
Mir ist soweit bekannt 0.2% der länge + Handwerkliche Verlegetoleranz 1,0 mm.
Centurio Lacmus
Gruppe: Sonstige
Antwort vom: 05.10.2007
IP: | ID: 5940
Schwierige Frage
Generell gelten Überzähne von mehr als 3mm als Stolperfalle (siehe hierzu BGR 181).
Es kommt bei guten SV darauf an, wo verlegt wurde. In einem Keller würde ich 2mm tolerieren, im Bad max 0,5 mm, da man sich sonst die Füße aufreißt. Hinzu kommt, daß Bodenbahnen nicht gefast sind.
Allgemein wird die Meinung vertreten, daß 1 mm max. Überstand sein darf.
Aber das sind nur Anhaltspunkte und ist nirgens festgeschrieben als Norm.
Norbert Stürmer
Gruppe: Sachverständiger
Antwort vom: 07.10.2007
IP: | ID: 5948
Gemäß Merkblatt "Höhendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen", herausgegeben vom Fachverband Deutsches Fliesengewerbe beträgt die höchste zulässige Toleranz 1,5mm. Dieser Wert ist in Anlehnung an die Betonwerksteinbeläge.
Centurio Lacmus
Gruppe: Sachverständiger
Antwort vom: 07.10.2007
IP: | ID: 5949
Keramik nix Naturstein
Bei Naturstein gibt es nix derartiges.
mfg