
Guten Tag,
ich hatte im Wohnbereich, der mit cremefarbenem Granit ausgelegt ist, eine Wasserschaden. Es sind etliche hundert Liter Wasser ausgelaufen. Nach der Trocknung durch eine Fachfirma stellte sich dann der Granitboden sehr fleckig (wie Rostflecken) dar. Jedenfalls sieht der Fußboden überhaupt nicht mehr so aus, wie er vor dem Wasserschaden war.
Die Versicherung behauptet nun, dass das nicht sein könne.
Ich habe jedoch gelesen, dass sich im Granit Eisenoxyde befinden, die durch Feuchtigkeit Ausblühungen im Stein verursachen können. Zudem sind die wegen der Trocknungsbohrung erneuerten Fliesen auch um einiges heller (ohne Rostflecken).
Nun möchte ich eben wissen, ob meine Vermutung richtig ist. Kann mir da jemand Helfen?
MfG
Petra
Hallo Petra,
Das Granit nach einem Wasserschaden solche Rostausblühungen bekommt ist denkbar.
Manchmal kann man den Schaden mit Bleichmittel mildern.
Ob es für dich zumutbar ist, damit in Zukunft zu leben muß ein Sachverständiger klären.
Einen vergleichbaren Wasserschaden habe ich im Jahr 2008 reguliert. Das Objekt des Kunden war noch keine 10 Jahre alt.
Bei Ihm hat dessen Hausratversicherung den gesamten Schaden in Höhe von ca. 40.000 Euro reguliert. Da er einen Calciumsulfat-Estrich mit Fußbodenheizung im gesamten geschädigten Erdgeschoß eingebaut hatte, welcher durch das
eingedrungene Wasser in Mitleidenschaft gezogen wurde ( Fliesen lagen hohl, waren durch die Bautrocknung gerissen)
war es dem Kunden laut Gutachter nicht zumutbar eine Sanierung des bestehenden Belages hinzunehmen. Daher wurde der gesamte Boden, ca. 80 qm komplett inkl.Estrich und neuer Fußbodenheizung und neuem Fliesenbelag erneuert und seine Versicherung hat alles bezahlt.
Gruß Siegfried
Hallo Siegfried,
vielen Dank für die Info.
Ich habe auch eine Fussbodenheizung. Bei mir sind auch nach der Trocknung Fliesen gebrochen und einige haben Hohllage. Der Gutachter der Vers. behauptet aber, dass es an der nicht fachgerechten Erstverlegung liegt und die vielen "Rostflecken" müssten schon immer da gewesen sein.
Der Wasserschaden war vor 1 1/2 Jahren und es ist keine Einigung mit der Vers. in Sicht. Dabei möchte ich nur den alten Zustand des Bodens wieder hergestellt wissen und nicht mit so fleckigen Fliesen leben müssen. Das Haus ist nämlich erst 5 Jahre alt; daher gibt es keinen Grund auf Kosten der Versicherung etwas zu erneuern.
Gruß
Petra
Hallo Petra,
bei deinem Schlußsatz verstehe ich den Zusammenhang nicht:
" Das Haus ist nämlich erst 5 Jahre alt, daher gibt es keinen Grund auf Kosten der Versicherung etwas zu erneuern."
Wenn das Haus erst vor 5 Jahren gebaut wurde ist es doch sehr wohl die Aufgabe der Versicherung diesen Schaden zur
vollständigen Zufriedenheit des Versicherungsnehmers zu regulieren. Aus diesem Grund schließe ich doch eine
Versicherung ab, damit ich im Schadensfall nicht auf den ganzen Kosten sitzen bleibe, den Ärger habe ich doch alle mal.
Außerdem verstehe ich die Aussage des Gutachters der Versicherung nicht. Es geht doch gar nicht darum, ob der Boden
fachlich richtig verlegt wurde. Es geht um das optische Erscheinungsbild des Bodens, und das hat sich wenn ich dich richtig verstehen nach dem Wasserschaden insofern verändert, dass jetzt die nicht akzeptablen Rostflecken sichtbar sind. Und diese waren wohl vor dem Eintritt des Schadens nicht vorhanden.
Die Aufgabe der Versicherung ist doch dafür Sorge zu tragen, dass du nach dem Schadensfall deine gewohnte Wohnqualität wieder hergestellt bekommst wie sie vor dem Schadenseintritt war.
Wenn ich diesen Schaden und diese Situation hätte, würde ich mich mal von einem Anwalt darüber beraten lassen wie ich weiter vorgehen soll.
Gruß Siegfried
Außerdem habe ich bereits einen Anwalt konsultiert, nachdem beim Austauschen der angebohrten Fliesen immer wieder weitere Fliesen brachen. Ich hatte hier 2 Wochen eine Baustelle und war am Rande des Wahnsinns. Doch der Anwalt hat mir bisher auch noch nicht wirklich weitergeholfen, weil ihm offenbar die Fachkenntnis bzgl. Naturstein fehlt. Deshalb habe ich ja mal hier nachgefragt.
Aber was soll ich machen, wenn der Gutachter der Vers. behauptet, dass sich das Fliesenbild durch einen Wasserschaden n i c h t verändert? Ich habe leider keine Fotos vom ursprünglichen Zustand des Fussbodens.
Gruß
Petra
Hallo Petra,
bitte teil mir mal mit was für ein Estrich eingebaut wurde.
Folgende Estricharten sind gängig:
- Konventionell eingenbauter Zementestrich
- Konventionel eingebauter Calciumsulfat-Estrich (Anhydritestrich)
- Calciumsulfat-Fließestrich
Konventionel bedeutet ,daß die Estrichleger die das Material eingebaut haben den Estrich von
Hand abgezogen haben.
Wäre wichtig wenn du mir das mitteilen könntest, da sich daraus weitere Rückschlüsse auf das verhalten des
Natursteins auf die Wassereinwirkung schließen lassen.
Auch wäre es gut zu erfahren wie Ihr die Granitfliesen verklebt habt.
Mit normalem Fliesenkleber Farbe grau oder weiß,
mit flexiebelem Fliesenkleber Farbe grau oder weiß
mit speziellem weißen Natursteinkleber
oder mir speziellen schnellabbindendem Natursteinkleber oder .... ?
und wie wurde der Estrichuntergrund vor dem verlegen vorbereitet?
geschliffen und grundiert?
mit normal gängigem Tiefengrund oder mit einer mehrkomponentigen Grundierung die nach dem
auftragen abgesandet wurde?
Schreib mir einfach was du alles über den Aufbau weißt.
Gruß Siegfried
Hallo Siegfried,
puuuh, das sind aber Fragen :-) Das Problem ist, dass ich sie -wenn überhaupt- nicht sofort beantworten kann, weil wir das Haus nicht selbst gebaut, sondern gekauft haben. Aber ich werde mal bei den Vorbesitzern nachfragen.
Bis dahin viele Grüße
Petra